Terminvereinbarung
Termine vereinbare ich in der Regel telefonisch und richte mich dabei
nach Ihren Möglichkeiten – im Akutfall auch
kurzfristig.
Um Gespräche in der Praxis nicht zu unterbrechen, bitte ich
Sie, ggf. eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter zu hinterlassen. Ich
rufe Sie dann schnellstmöglich zurück.
Gebühren
Die Gebühren für die Behandlung orientieren sich an
der Gebührenordnung für Heilpraktiker in
Abhängigkeit von dem individuell erforderlichen Zeitaufwand.
Eine
Praxisgebühr fällt nicht an.
Von den gesetzlichen Krankenkassen werden die Kosten
nicht übernommen. Es besteht allerdings die
Möglichkeit des Abschlusses einer Zusatzversicherung. Hierzu
können Sie sich bei den verschiedenen Versicherungen
entsprechende Angebote einholen. Private Krankenkassen
übernehmen die Kosten entsprechend der vereinbarten
Konditionen. Sind Sie als Selbstzahler auf
Ermäßigung, Stundung oder Ratenzahlung angewiesen,
so sprechen Sie mich bitte an. Wir werden
eine Lösung finden. Nutzen Sie auch die Möglichkeit
eines kurzen kostenlosen Informationsgespräches.
Erstanamnese
Das Honorar für die Erstanamnese umfasst die
gründliche homöopathische Fallaufnahme in der Praxis
(ca. 1,5 Stunden), die Übersichtsdiagnostik mittels
Bioresonanz, Elektroakupunktur nach Voll (EAV), Biotensordiagnostik
nach den Grundsätzen des Therapeutischen Hauses Martin Keymer
(ca. 0,5 Stunden), die sorgfältige Fallanalyse, ggf.
telefonische Ergänzungsfragen, die Erstellung eines
Therapieplanes und die homöopathische Mittelfindung (ca. 2
Stunden).
Erstanamnese |
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Erwachsene |
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100 Euro |
Kinder und Jugendliche (bis 18 Jahre) |
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70 Euro |
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Folgetermine |
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Erwachsene |
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50 Euro |
Kinder und Jugendliche (bis 18 Jahre) |
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40 Euro |
Die Häufigkeit und zeitliche Abfolge der Folgetermine ergibt
sich aus dem nach der ersten Sitzung erstellten Therapieplan. Sie
umfassen die Besprechung des Verlaufs und notwendige Behandlungen und
nehmen ca. ½ bis 1 Stunde in Anspruch. Sollten Sie einen
vereinbarten Termin einmal nicht wahrnehmen können, sagen Sie
diesen bitte so schnell als möglich ab. Bei einem nicht
mindestens 24 h vorher abgesagten Termin für eine Erstanamnese
muss ich eine Aufwandsentschädigung von 40 € in
Rechnung stellen.
Eine nicht abgesagte Folgekonsultation wird mit 20 €
berechnet.