“Jeder Patient trägt seinen eigenen Arzt innerlich bei sich…
Das Beste und Wichtigste, das wir tun können,ist, diesem
inneren Arzt im Patienten die Chance zu geben, aktiv zu werden, an die Arbeit zu gehen.”
(Albert Schweitzer)
Terminvereinbarung

Termine vereinbare ich in der Regel telefonisch und richte mich dabei nach Ihren Möglichkeiten – im Akutfall auch kurzfristig. Um Gespräche in der Praxis nicht zu unterbrechen, bitte ich Sie, ggf. eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter zu hinterlassen. Ich rufe Sie dann schnellstmöglich zurück.

Gebühren

Die Gebühren für die Behandlung orientieren sich an der Gebührenordnung für Heilpraktiker in Abhängigkeit von dem individuell erforderlichen Zeitaufwand. Eine
Praxisgebühr fällt nicht an. Von den gesetzlichen Krankenkassen werden die Kosten
nicht übernommen. Es besteht allerdings die Möglichkeit des Abschlusses einer Zusatzversicherung. Hierzu können Sie sich bei den verschiedenen Versicherungen entsprechende Angebote einholen. Private Krankenkassen übernehmen die Kosten entsprechend der vereinbarten Konditionen. Sind Sie als Selbstzahler auf Ermäßigung, Stundung oder Ratenzahlung angewiesen, so sprechen Sie mich bitte an. Wir werden
eine Lösung finden. Nutzen Sie auch die Möglichkeit eines kurzen kostenlosen Informationsgespräches.

Erstanamnese
Das Honorar für die Erstanamnese umfasst die gründliche homöopathische Fallaufnahme in der Praxis (ca. 1,5 Stunden), die Übersichtsdiagnostik mittels Bioresonanz, Elektroakupunktur nach Voll (EAV), Biotensordiagnostik nach den Grundsätzen des Therapeutischen Hauses Martin Keymer (ca. 0,5 Stunden), die sorgfältige Fallanalyse, ggf. telefonische Ergänzungsfragen, die Erstellung eines Therapieplanes und die homöopathische Mittelfindung (ca. 2 Stunden).

Erstanamnese
Erwachsene   100 Euro
Kinder und Jugendliche (bis 18 Jahre)   70 Euro
     
Folgetermine    
Erwachsene  50 Euro
Kinder und Jugendliche (bis 18 Jahre)  40 Euro


Die Häufigkeit und zeitliche Abfolge der Folgetermine ergibt sich aus dem nach der ersten Sitzung erstellten Therapieplan. Sie umfassen die Besprechung des Verlaufs und notwendige Behandlungen und nehmen ca. ½ bis 1 Stunde in Anspruch. Sollten Sie einen vereinbarten Termin einmal nicht wahrnehmen können, sagen Sie diesen bitte so schnell als möglich ab. Bei einem nicht mindestens 24 h vorher abgesagten Termin für eine Erstanamnese muss ich eine Aufwandsentschädigung von 40 € in Rechnung stellen.
Eine nicht abgesagte Folgekonsultation wird mit 20 € berechnet.